winde_kleinIrgendwie müssen die Flugzeuge in die Luft kommen. Segelflugzeuge haben bekannterweise keinen Motor (Motorsegler einmal ausgenommen).

REMO_kleinSie benötigen daher externe Hilfe für den Start. Das kann zum einen ein Motorschleppflugzeug leisten, oder eben aber eine Seilwinde.

Damit so ein "Gerät" auch sicher und unfallfrei bedient werden kann, muss man an einer Einweisung teilnehmen, dem "Windenfahrerschein".

Da wir mit unseren Segelfliegern hauptsächlich an der Winde starten, ist es unerlässlich, dass Vereinsmitglieder sich auch darum kümmern, die Ausbildung zum Windenfahrer zu erlangen.

Ein kleiner Auszug aus den allgemeinen Bestimmungen zum Startwindenfahrer:

Die Zulassung, Ausbildung und Prüfung eines Startwindenfahreranwärters obliegt dem Ausbildungsleiters.

Wenn die Voraussetzungen für eine Startwindenfahrerausbildung erfüllt sind (Mindestalter 15 Jahre und mindestens 30 geflogene Windenstarts) erteilt der Ausbildungsleiter unseres Vereins die Ausbildungsgenehmigung. Hierzu ernennt er erfahrene Startwindenfahrer als verantwortliche Ausbilder.

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Unterricht und einer praktischen Ausbildung.

Im theoretischen Unterricht sind folgende Themen zu behandeln:

  1. Die Segelflugsport-Betriebs-Ordnung, soweit sie den Windenstart betrifft
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen über Startgeräte, die Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen und Motorseglern sowie die gesetzlichen Versicherungsbestimmungen
  3. Verhalten bei besonderen Vorkommnissen während des Startvorgangs und besondere Hinweise auf die Verantwortung als Startwindenfahrer
  4. Eingehendes Studium der Startwindenbetriebsanweisung
  5. Technischer Unterricht über
    • Grundbegriffe der Motorenkunde, Störungsursachen und -abhilfe
    • Prinzipieller Aufbau einer Startwinde
    • Inbetriebnahme und Bedienung der Startwinde
    • Aufspulen eines neuen Seiles, Seilpflege und zugelassene Seilverbindungen

winde2_kleinDie praktische Ausbildung erstreckt sich auf mindestens 10 Ausbildungstage bei unterschiedlichen Wetterlagen und umfasst mindestens 100 selbständig durchgeführten Starts als Windenfahrer unter der verantwortlichen Aufsicht des Ausbilders.

Im Ausbildungsnachweis bestätigt derjenige Ausbilder die täglich durchgeführte Ausbildung.

Die Prüfung

Die Prüfung des Startwindenfahreranwärters erfolgt nach abgeschlossener theoretische und praktische Ausbildung durch den Vereinsausbildungsleiter. Sie besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil (selbständige Inbetriebnahme der Startwinde sowie drei Prüfungsstarts als Startwindenfahrer)

Nach bestandener Prüfung und unter Beachtung des Mindestalters für Startwindenfahrer von 16 Jahren stellt der Vereinsausbildungsleiter den Startwindenfahrerausweis aus.

Da wir im Verein drei Streckenflugzeuge besitzen, haben wir es zur Auflage gemacht, dass diejenigen Piloten, die den PPL-C und die Startwindenfahrerberechtigung besitzen, erst dann diese Flugzeuge fliegen dürfen.

Dies soll ein Ansporn dafür sein, dass nicht immer nur die gleichen auf der Winde sitzen, sondern sich auch andere Vereinsmitglieder darum bemühen, den Windenfahrerschein zu erhalten. Da dieser kein fester Bestandteil der Ausbildung ist. Sondern eben nur auf freiwilliger Basis geschieht.